Impressumsangaben anpassen

  1. Einloggen und im Einstiegsmenü auf “Kontakte”
  2. Dort Datensätze (Personen) anlegen oder angelegt haben, die folgende Funktionen abbilden 
  • Diensteanbieter / juristische*r Ansprechpartner*in.
  • redaktionelle*r Ansprechpartner*in
  • Datenschutzbeauftragte*r
  • Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten (neu)

Hinweis für Gemeinden

Um den Diensteanbieter einer Gemeinde anzugeben kann der Kontakt wie folgt angegeben werden:

 

  1. Im Einstiegsmenü auf “Seiten”
  2. Doppelklick auf Startsteite mit dem Template "Homepage" - sie öffnet sich in neuem Tab
  3. Rechts im grauen Seitenmenü auf “Seiteneigenschaften bearbeiten"
  4. Zu “Präferenzen: Impressum” scrollen
  5. Dort über “Neues auswählen” die vier zuvor angelegten Kontaktdatensätze verlinken

Neu: Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten 

Anleitung in Bildern

Hier ist es im Livebetrieb aufrufbar

Wer ist für meine Website die "verantwortliche Stelle"?

In der Datenschutzerklärung einer Webseite ist die sogenannte „verantwortliche Stelle“ nach § 4 Nr. 9 Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD) zu nennen. Die verantwortliche Stelle ist die kirchliche Stelle, die über die „Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“.

Hier sind einige Beispiele dafür, wer jeweils die „verantwortliche Stelle“ im Sinne des Datenschutzrechts ist:

Bei Webseiten von Kirchengemeinden ist die Kirchengemeinde die „verantwortliche Stelle“. Die Kirchengemeinde wird durch den Kirchenvorstand und dieser durch den oder die Vorsitzende*n des Kirchenvorstandes vertreten. Rechtsgrundlagen: § 1a, 49 Abs. 1 und 2 Kirchengemeindeordnung (KGO)

Bei Webseiten von Kirchenkreisen ist der Kirchenkreis die „verantwortliche Stelle“. Der Kirchenkreis wird durch den Kirchenkreisvorstand und dieser durch den oder die Vorsitzende*n des Kirchenkreisvorstandes vertreten. Rechtsgrundlagen: § 4, 38 Kirchenkreisordnung (KKO)

Bei Webseiten von nichtrechtsfähigen Stiftungen oder unselbstständigen Einrichtungen einer Kirchengemeinde ist die Kirchengemeinde die „verantwortliche Stelle“. Wenn ein eigener Stiftungsvorstand besteht, sind die Angaben des Stiftungsvorstandes statt des Kirchenvorstandes anzugeben. Rechtsgrundlage: § 49 KGO

Bei Webseiten von nichtrechtsfähigen Stiftungen oder unselbstständigen Einrichtungen eines Kirchenkreises ist der Kirchenkreis die „verantwortliche Stelle“. Wenn ein eigener Stiftungsvorstand besteht, sind die Angaben des Stiftungsvorstandes statt des Kirchenkreisvorstandes anzugeben. Rechtsgrundlage: § 37 KKO

Bei Webseiten von nichtrechtsfähigen Stiftungen oder unselbstständigen Einrichtungen der Landeskirche ist die Landeskirche die „verantwortliche Stelle“. Die Landeskirche wird durch das Landeskirchenamt und dieses durch den oder die Präsident*in vertreten. Rechtsgrundlage: Art. 58 Abs. 3 Kirchenverfassung (KVerf)

Bei Webseite von selbstständigen Einrichtungen einer Kirchengemeinde, eines Kirchenkreises oder der Landeskirche ist die Geschäftsführung der Einrichtung die „verantwortliche Stelle“. Die Geschäftsführung wird durch den oder die Geschäftsführer*in der Einrichtung vertreten. Rechtsgrundlage: § 35 GmbHG

Bei Webseiten von rechtsfähigen Stiftungen ist die Stiftung die „verantwortliche Stelle“. Die Stiftung wird durch den Stiftungsvorstand und dieser durch den oder die Vorsitzende*n des Stiftungsvorstands vertreten. Rechtsgrundlage: § 84 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Bei Webseiten von eingetragenen Vereinen ist der Verein die „verantwortliche Stelle“. Der Verein wird durch den Vereinsvorstand und dieser durch den oder die Vorsitzende*n des Vereinsvorstands vertreten. Rechtsgrundlage: § 26 BGB

Bei Webseiten von Arbeitsgemeinschaften, Initiativen oder sonstigen Zusammenschlüssen natürlicher oder juristischer Personen sind alle beteiligten Personen zusammen die „verantwortliche Stelle“, außer es gibt einen gewählten Vorstand aus der Mitte der beteiligten Personen, der mit der Rechtsvertretung betraut wurde. Rechtsgrundlage: § 705 ff. BGB